Für die Beklebung der Schienenfahrzeuge sind ausschließlich die folgenden Folien zugelassen:
Beide Materialkombinationen haben den vorgeschriebenen Brandschutztest erfolgreich bestanden und erfüllen die Sicherheitsanforderungen der VGF. Andere Folien oder Laminierungen dürfen nicht verwendet werden.
Dieser Standard gewährleistet eine gleichbleibend hohe Qualität, Langlebigkeit und die Einhaltung aller relevanten Sicherheitsvorgaben.
Sollen zu Werbezwecken Wand- oder Bodenflächen in den unterirdischen Stationen beklebt werden, so ist darauf zu achten, dass lediglich Materialien eingesetzt werden, welche mindestens der Baustoffklasse B1 entsprechen.
Dabei ist folgendes zu beachten:
- Ein aktuelles Prüfzeugnis zum Nachweis der Schwerentflammbarkeit ist der Abteilung NA03 vorzulegen.
- Die Einbaubedingungen müssen dem Prüfzeugnis entsprechen.
- Der Einbau von Kunststoffen an zusammenhängenden Flächen > 1 m² bei einer Materialdicke von >3mm ist unzulässig.
- Folien aus PVC sind grundsätzlich nicht zulässig.
- Bezüglich des Aufbringens von Folien auf Feuerschutztüren oder Brandschutzverglasungen ist im Voraus mit dem Hersteller zu klären, inwiefern dies von der Zulassung der jeweiligen Feuerschutztür abgedeckt ist.